fP-Gutachter erstellen Bescheinigungen nach FW 309

Die sog. fP-Gutachter der ENERGON AG erstellen Bescheinigungen über die energetische Bewertung von Fernwärme nach FW 309

Die Energieeinsparverordnung begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf (fP) von Gebäuden. Zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs von Fernwärme versorgten Gebäuden muss der Primärenergiefaktor der Fernwärme bekannt sein. Eine Bescheinigung über den nach FW 309-1 des AGFW ermittelten Primärenergiefaktor darf nur von einem „fp-Gutachter FW 609“ ausgestellt werden, der die Prüfung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 609 bestanden und eine gültige Prüfbescheinigung hat. Umweltgutachter der Energon AG sind hierzu von vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) zugelassen und stellen für Sie die entsprechenden Bescheinigungen über die energetische Bewertung von Fernwärme aus. Darüber hinaus können Deckungsanteile oder Ersatzmaßnahmen nach EEWärmeG geprüft und bestätigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.agfw.de/erzeugung/energetische-bewertung/enev-und-fernwaerme/