EEG-Gutachten

Prüfung von Zuteilungsanträgen und Berichten im Treibhausgas-Emissionshandel

Nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) mussten Zuteilungsanträge und CO2-Emissionsberichte durch Sachverständige nach § 36 GewO oder zugelassene Umwelt-gutachter geprüft werden. Mit der 3. Emissionshandelsperiode (2013 – 2020) wurde das System nach europäischen Vorgaben dahingehend geändert, dass nur noch akkreditierte Prüfstellen Zuteilungsanträge und Emissionsberichte prüfen dürfen und hierzu unabhängige EHS-Prüfer und Überprüfer (4-Augen-Prinzig) mit entsprechender Branchenzulassung einsetzen. Um den rechtlichen Anforderungen des europäischen Emissionshandels auch weiter nachzu-kommen hat sich die ESC Cert GmbH als unabhängige Schwestergesellschaft und Partnerun-ternehmen der BfU AG bei der DAkkS als eine von ca. 20 deutschen Prüfstellen akkreditieren lassen. Gern verbinden wir Sie auch direkt mit einem Ansprechpartner bei der ESC Cert GmbH (www.esc-cert.de).

Hintergrund:

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG unterliegen teilweise auch dem europäischen Treibhausgas-Emissionshandel. Diese Anlagen sind jährlich berichtspflichtig hinsichtlich ihrer Treibhausgasemissionen und müssen entsprechende Mengen an Zertifikate zurückgeben. Hierzu können vor Beginn einer Handelsperiode oder bei Anlagenerweiterungen teilweise Anträge auf kostenlose Zuteilung von Zertifikaten gestellt werden. Diese Zuteilungsanträge und jährlichen CO2-Berichte müssen durch Sachver-ständige bzw. EHS-Prüfer vor Übermittlung an die DEHSt verifiziert werden. Hierzu muss eine bei der DAkkS akkreditierte Prüfstelle beauftragt werden.