EEG-Gutachten

EEG-Gutachten

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es seit dem Jahr 2000, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion in Deutschland zu erhöhen. Zudem sollen auch die Kosten der Energieversorgung gesenkt, Fossile Ressourcen geschont und die Entwicklung von Zukunftstechnologien gefördert werden (EEG 2012, EEG 2017). Die Förderung der Stromerzeugung insbesondere aus Biomasse und Abfällen (Einspeisevergütung) ist jedoch an verschiedene Anforderungen gebunden, die z. T. durch einen Umweltgutachter geprüft werden müssen. Qualitativ hochwertige Gutachten erhöhen die Rechtssicherheit auf Zahlung einer Einspeisevergütung durch den Stromnetzbetreiber.

Chancen für Unternehmen durch das EEG

  • Erzielen von Einspeisevergütungen
  • Senken des eigenen CO2 – Footprints
Zu unseren Leistungen im Bereich EEG-Gutachten gehören:
  • EEG-Gutachten zu KWK-Bonus, NAWARO-Bonus, Gülle-Bonus, Technologie-Bonus, Gasaufbereitungsbonus, Landschaftspflege-(Lapf-)Bonus nach dem EEG 2009, 2012
  • EEG-Gutachten zur Kraft-Wärme-Kopplung nach dem EEG 2009 bis EEG 2017
  • EEG-Gutachten zur Inbetriebnahme nach dem EEG 2014, EEG 2017 (technische Eignung für den bedarfsorientierten Betrieb – Marktprämie)
  • Prüfgutachten nach dem Biogasregister, Herkunftsnachweisregister
  • Zu den von der ENERGON AG regelmäßig geprüften Anlagen gehören Biogasanlagen, Biomasseanlagen, Holzverbrennungsanlagen, Holzvergasungsanlagen, Biomethan-BHKWs und PtG-Anlagen (Power-to-Gas).