Verfasst von Super User am 28. Juli 2016. Am 08. Juli hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das neue EEG 2017 enthält eine Reihe von Änderungen in Bezug auf die laufende Vergütung von EEG-Anlagen. Daneben ergeben sich zudem Änderungen im Bereich der
Besonderen Ausgleichsregelung, d.h. der EEG-Umlagebegrenzung. Durch diese Änderungen besteht nun ggf. für weitere Unternehmen die Möglichkeit von einer
verringerten EEG-Umlage für den verbrauchten Strom zu profitieren. Dies ergibt sich aus dem geänderten § 64 EEG. Bereits das EEG 2014 sah hier eine komplizierte Begrenzung der EEG-Umlage vor, in Abhängigkeit von Branchenzuordnung und Stromkostenintensität. Durch die Anhebung des Schwellenwertes der Stromkostenintensität auf 17% bzw. 20%, drohten zunächst einige Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung herauszufallen. Diesen wurde bisher durch Härtefallregelungen eine weitere EEG-Umlagebegrenzung ermöglicht. Diese Härtefallregelungen laufen zum Jahresende aus, werden jedoch im EEG 2017 nicht nur aufgegriffen, sondern sogar erweitert. Damit können künftig auch Unternehmen
ab einer Stromkostenintensität von 14% regulär von einer reduzierten EEG-Umlage profitieren. Weiterhin fallen bestimmte Obergrenzen für die Begrenzungssumme weg. Die Voraussetzungen sind jedoch nicht immer eindeutig und müssen für jeden Unternehmensfall explizit geprüft werden. Das EEG 2017 soll zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Dabei müssen die neuen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelungen jedoch noch durch die ...