Gutachten Umweltrecht

Anforderungen durch Umweltgutachter/-innen

Verschiedene Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass bestimmte Prüfaufgaben nur durch zugelassene Umweltgutachter oder Umweltgutachterinnen durchgeführt werden dürfen. Dabei haben sich die Tätigkeitsbereiche in den vergangenen Jahren stark erweitert. Neben den inzwischen klassischen Auditierungen und Zertifizierungen von Umweltmanagementsystemen und der Validierung von Umwelterklärungen (EMAS) sind inzwischen diverse Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft, Energie und Klimaschutz auf die Umweltgutachter übertragen worden.
Mit Änderung der Gewerbeabfallverordnung müssen Unternehmen für gewerbliche Siedlungsabfälle eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % erreichen, dies entsprechend dokumentieren und jährlich bis 31. März des Folgejahres durch einen Umweltgutachter/Sachverständigen prüfen lassen, es sei denn die Getrenntsammlung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar. Alternativ wären gewerbliche Siedlungsabfälle grundsätzlich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen

Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Gutachten für Anlagen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
  • Prüfung von Zuteilungsanträgen, Emissionsberichten als Prüfer nach dem TEHG
  • Prüfung von Wiederverwendung- und Verwertungsquoten nach der AltfahrzeugV
  • Testierung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
  • Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach VerpackV
  • Prüfung von Einträgen in das Biogasregister (Strom aus erneuerbaren Energien)
  • Prüfung von Einträgen in das Herkunftsnachweisregister (Biomethan)
  • Zertifizierungen und jährliche Überprüfungen von Entsorgungsfachbetrieben nach Ent-sorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV)
  • Verifizierung CO2-Footprint
  • Prüfung der Getrenntsammlungsquote nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)