EEG-Gutachten

Die Bearbeitung von Fragestellung bzw. rechtliche Anforderungen aus dem Bereich der Energieerzeugungsanlagen gehört zu unseren Leistungsschwerpunkten Dies betrifft EEG-Gutachten, Prüfungen im TEHG und Prüfleistungen im Biogasregister oder Herkunftsnachweisregister Stromerzeugungsanlagen (Gasturbinen, BHKWs, Kondensationskraftwerke sowie Windkraft- und Photovoltaikanlagen)

  • Wärmeerzeugung (Dampfkessel, Heißwasserkessel, Holzheizkraftwerke)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen/KWK-Anlagen (BHKWs, GuD-Anlagen, ORC-Anlagen)
  • Wärmenetze

Gerade für KWK-Anlagen ist durch das KWKG und das EEG häufig die Erstellung eines KWK-Gutachtens oder eines Hocheffizienznachweises gefordert. Das EEG fordert für Anlagen > 2 MW Feuerungswärmeleistung, dass der KWK-Stromanteil jährlich durch ein Gutachten eines Umweltgutachters nachgewiesen wird.

Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Primärenergiefaktoren immer wichtiger um den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes zu berechnen. Bei der Nutzung durch Fernwärme kann der fp-Wert aus der EnEV nicht benutzt werden, da in der Regel bei der Fernwärmeversorgung ein Mischfall unterschiedlicher Wärmeerzeuger vorliegt. Damit muss der Primärenergiefaktor errechnet werden. Die Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme nach FW 309-1 darf nur von einem „fp-Gutachter FW 609“ ausgestellt werden, der die Prüfung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 609 bestanden und eine gültige Prüfbescheinigung hat.

Unsere Leistungen:

  • KWK-Gutachten nach FW 308 für Anlagen nach dem KWKG und EEG
  • Prüfung von Primärenergiefaktoren von Wärmenetzen nach FW 309
  • Sonstige Gutachten für Energieanlagen